PS Immobilien klärt auf: Die neue Grundsteuerreform gilt für alle Grundstückseigentümer
Bornhöved (em). Ab dem 1. Januar 2022 beginnt die Feststellung der neuen Grundsteuer C. Diese betrifft Grundbesitzerinnen und Eigentümer von Häuser und Wohnungen. Sharina Plambeck, Inhaberin von PS Immobilien in Bornhöved hat die wichtigsten Fragen beantwortet.
Was ist Grundsteuer überhaupt?
Sharina Plambeck: Grundsteuer bezahlen alle Eigentümer von Grundstücken einmal im Jahr. Sie berechnet sich nach dem Wert des Grundstückes und von Gebäuden.
Warum die Änderung und Neuberechnung der Grundsteuer?
Bislang wurden Häuser und Grundstücke mancherorts sehr unterschiedlich besteuert. So gibt es Beispiele, dass für vergleichbare Häuser an einem Ort die Differenz fast beim Vierfachen liegen kann. Das liegt daran, dass der Grundsteuer der so genannte „Einheitswert“ der Grundstücke zugrunde lag.
Was ändert sich bei der Grundsteuer?
Sharina Plambeck: Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 1.1.2022 eine Neubewertung der Grundstücke erfolgt. Dabei ändern sich die grundsätzlichen Positionen zur Berechnung der Steuer nicht. Nach wie vor legt der Grundstückswert die Basis.
Die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform gilt dann ab 01.01.2025.
Es wird aber eine neue Grundsteuerkategorie C geben. Diese unterschiedlichen Hebesätze gibt es:
• Grundsteuer A
• Grundsteuer B
• Grundsteuer C (neu ab 2025)
Das „A“ steht für „agrarisch“. Die Grundsteuer A gilt also für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft.
Das „B“ steht für „baulich“. Die Grundsteuer B umfasst die in einer Gemeinde liegenden bebauten und unbebauten Grundstücke – also alles, was nicht Land- und Forstwirtschaft ist.
Das „C“ steht eigentlich für nichts, nach den Buchstaben A und B kommt eben der Buchstabe C. Die Grundsteuer C darf die Gemeinde ab 2025 für baureife Grundstücke erheben und kann deutlich höher ausfallen als die Grundsteuer B.
Was hat es mit der Grundsteuer C auf sich?
Sharina Plambeck: Sie soll deren Eigentümer zum Bauen animieren statt Grundstücke über längere Zeiträume hinweg brach liegen zu lassen. Das hat den Vorteile vieler Hauseigentümer dass ihr Grundstück nun viel mehr Wert ist.
Müssen Grundbesitzer nun selbst aktiv werden?
Sharina Plambeck: Die elektronische Übermittlung der Daten wird ab dem 01.07.2022 möglich sein - über die elektronische Steuerplattform Elster. Nach jetzigem Stand läuft dann die Abgabefrist bis 31.10.2022.
Die Aufforderung dazu soll Ende März öffentlich bekannt gegeben werden.
Wir bewerten Ihr Haus und Grundstück nach den neuesten Richtlinien und helfen Ihnen bei der elektronischen Abgabe über das Elster Portal. Rufen Sie uns an, sobald Sie Post von Ihrer Gemeinde erhalten haben.
Kontakt
PS Immobilien
Kieler Tor 2
24619 Bornhöved
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