Schulische Assistenzkraft (m/w/d)
für die Grundschule Fahrenkrug.
Es handelt sich um eine befristete Teilzeitstelle (11,5 Stunden/Woche), die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, bis Entgeltgruppe S3 TVöD vergütet wird.
Eine Änderung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist zurzeit nicht geplant, wird aber für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Die Schulische Assistenzkraft unterstützt die Arbeit an der Grundschule, indem sie unter Anleitung der Lehrkraft vor allem:
- Hilfestellung bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen oder der Verwendung von Arbeitsmaterial leistet, sowie zur Motivation und Aufmerksamkeitslenkung der Schülerinnen und Schüler beiträgt,
- an spezifischen Fördermaßnahmen für Gruppen oder einzelne Schülerinnen und Schüler mitwirkt, bei Konfliktsituationen von Schülerinnen und Schülern assistiert,
- pädagogische Angebote auch außerhalb des Unterrichts (zum Beispiel in Pausen oder vor Beginn des Unterrichts, Projekt- und Sporttage, Schul- und Klassenfeste) mitgestaltet.
Von der Schulischen Assistenzkraft wird erwartet, dass sie neben Grundkenntnissen der schulischen Organisation, sowie ihrer rechtlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen, vor allem Freude am Umgang mit Kindern und an der Förderung ihrer sozialen und emotionalen Entwicklung hat.
Gesucht werden Erzieherinnen oder Erzieher, Sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten, Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger, vergleichbar ausgebildete pädagogische Fachkräfte oder sozial erfahrene Personen mit wenigstens drei Jahren Erfahrung in einem der Schulischen Assistenz vergleichbaren Tätigkeitsfeld wie zum Beispiel im Rahmen von Offenen bzw. gebundenen Ganztagschulen oder von Schulbegleitung.
Sollte Ihr Interesse geweckt worden sein, richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung bitte bis zum 15.12.2024 an den Bürgermeister Rainer G. Martin, Bornkamp 6, 23795 Fahrenkrug, E-Mail: fahrenkrug@amt-trave-land.de, Telefon: 04551/999551 oder 0171/3065529.