Gebührenbescheid des WZV kommt später

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Gebührenbescheid des WZV kommt später

Bad Segeberg (em). Seit dem 1. Januar gilt das neue Gebührenmodell trennt:aktiv für alle Kunden des Wege-Zweckverbandes (WZV). Erstmals werden daher in diesem Jahr keine Entgeltrechnungen, sondern Gebührenbescheide für die Bezahlung der Abfalltonnen verschickt.

Aufgrund einer internen EDV-Umstellung verzögert sich die Erstellung der Bescheide noch ein wenig. Statt wie gewohnt bereits im Januar werden 2023 die Bescheide an die Haushalte frühestens Ende des ersten Quartals versendet.

Die Bereichsleiterin Abfallwirtschaft und Abfallanlagen, Ceyda Oguz, beruhigt: „Es werden jetzt nicht kurz hintereinander zwei Abschläge fällig. Jeder hat Zeit, den Bescheid erst einmal in Ruhe zu prüfen, bevor etwas bezahlt werden muss. Für 2023 wird es nur drei statt vier Abschläge geben, diese werden in der Höhe jeweils angepasst.“

Der Gebührenbescheid wird ganz anders aussehen als die vorherigen Entgeltabrechnungen. Daher wird auch eine Lesehilfe mit Erläuterungen mitgeschickt werden. Oguz bittet alle Kunden, sich bei Unstimmigkeiten auf dem Bescheid beim WZV zu melden. „Behälterbestand, Zahl der Haushalte und Zahl der Personen im Haushalt sollten überprüft werden, denn manche Haushalte haben die Datenabfrage im letzten Sommer nicht ausgefüllt und mussten daher geschätzt werden. Oder es hat sich vielleicht seitdem etwas geändert, etwa durch einen Auszug“.

Die Bereichsleiterin ist überzeugt, dass die Kunden nach der Einführungsphase des neuen Gebührenmodells, die naturgemäß mit einigen kleineren Startschwierigkeiten verbunden ist, die Vorteile von trennt:aktiv wie zum Beispiel die erhöhte Flexibilität und die individuellen Einsparmöglichkeiten schätzen werden.  


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