Leserbrief : WZV – Pannen ohne Ende!
In den letzten 25 Jahren hat sich der WZV vom Primus in der Abfallwirtschaft zum Problemfall in der Abfallwirtschaft entwickelt. Die Gebührenentwicklung für die Kunden ging immer nach oben und liegt heute mit an der Spitze der Abfallgebühren in Schleswig-Holstein. Begleitet wurde „diese Reise“ durch Pannen und Pleiten.
Und nun das!
Der WZV kann keine Gebührenbescheide verschicken und erhält somit kein Geld. Er muss, so ist zu vermuten, Kredite in Anspruch nehmen, die wiederum dem WZV viel Geld kosten.
Was ist passiert? Mit dem neuen Gebührenmodell wollte der WZV alle damit verbundenen Transaktionen in einer Software zusammenfassen. Quasi das Ferkel mit fünf Beinen erfinden. Wohl wissend um die Schwierigkeiten, hat der WZV voll auf die digitale Zukunft gesetzt ohne sich in irgendeiner Weise gegen Unwägbarkeiten abzusichern. Nun ist das „Kind in den Brunnen gefallen“. Der WZV steht jetzt nackt da. Jetzt muss er viel, viel zusätzliches Geld in die Hand nehmen, um das Problem zu lösen-wenn überhaupt! Das hat alles nichts mehr mit dem ehrbaren Gesetz eines Kaufmannes zu tun. Der WZV bewegt sich leichtfertig auf der digitalen Spielwiese zu Lasten seiner (zwangsläufigen) Kunden. Das entspricht einer gewissen Zockermentalität. Hinzu kommt, dass der WZV mehrere Prozesse führt, deren Ausgänge ungewiss sind.
Schon fordert das geschasste IT-Unternehmen wegen verhinderter Erfüllung 500.000 Euro Schadenersatz. Hier ist zu befürchten (mangelhafte Leistungsbeschreibung durch den WZV), dass der WZV, neben den hohen Gerichtskosten, auch noch den eingeklagten Betrag bezahlen muss oder es zu einem Vergleich kommt, der ebenfalls viel Geld kostet.
Nun hat der WZV ein neues IT-Unternehmen beauftragt, um die Software zum Laufen zu bringen. Das Unternehmen, das die Vorgeschichte ja kennt, wird natürlich voll finanziell zufassen und somit kommen weitere erhebliche finanzielle Belastungen auf den WZV zu, die allein seine „zwangsläufigen“ Kunden bezahlen müssen.
Wenn dieses Dilemma behoben ist, wie auch immer, dann haben wir Kunden ein Recht zu erfahren, was das alles gekostet hat, verbunden mit einer Kosten-Nutzen-Analyse. Wegducken gilt nicht!
Karl-Dieter Specht
Högersdorf