Gas-Hausanschlüsse im Kreis Segeberg werden in 2.544 Gebäuden überprüft

Bad Segeberg (em). Sicherheit hat oberste Priorität – deshalb überprüft Schleswig-Holstein Netz die Gashausanschlüsse im Kreis Segeberg. In 2.544 Gebäuden wird die Kontrolle vorgenommen. Die beauftragten Monteure, die sich entsprechend ausweisen können, begutachten die im Gebäude liegenden Teile der Gas-Hausanschlussleitung, die im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegen. „Für angeschlossene Kundinnen und Kunden bedeutet diese Sicherheitsmaßnahme keine zusätzlichen Kosten“, erklärt Malte Peikenkamp, Leiter des für einen Teil des Kreisgebietes zuständigen Netzcenters Bad Segeberg. Die Kontrollgänge verlaufen das gesamte Jahr 2025 über und sind im Januar gestartet.
Die Kontrollen werden nach dem Regelwerk des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgenommen. Dort sind unter anderem sicherheitstechnische Anforderungen an die Versorgung und Verwendung von Gas definiert. Mit der Prüfung nach der sogenannten „G465-1“-Verordnung werden spätestens alle zwölf Jahre die im Gebäude liegenden Teile der Gas-Hausanschlussleitung, die im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegen, begutachtet. „Auch die Hauseigentümerinnen und -eigentümer können durch richtige Behandlung und eine regelmäßige Hausschau dazu beitragen, dass die Gasanlage zur eigenen Sicherheit intakt bleibt”, so Nils Reimers, Leiter des für einen Teil des Kreisgebietes zuständigen Netzcenters Kaltenkirchen.
Hintergrund: Der Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz ist für die Versorgungsleitungen auf öffentlichem Grund sowie die Hausanschlussleitungen einschließlich der Hauseinführung samt Hauptabsperrung verantwortlich. Darüber hinaus stellt das Unternehmen das Gasdruckregelgerät und den Zähler zur Verfügung. „Die Verantwortung für die Innenanlage von der Hauptabsperrung bis einschließlich der angeschlossenen Erdgasgeräte tragen die Hausbesitzerinnen und -besitzer selbst“, sagt Malte Peikenkamp.
In den folgenden Gemeinden werden die Gas-Hausanschlüsse im Jahr 2025 überprüft: Borstel, Föhrden-Barl, Itzstedt, Kisdorf, Lentföhrden, Nahe, Wakendorf II, Henstedt-Ulzburg, Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Bark, Bornhöved, Daldorf, Dreggers, Gut Wensin, Krems II (Ortsteil Göls), Nehmten (Ortsteil Bredenbek), Tarbek, Travenhorst (Ortsteil Kamp), Fahrenkrug, Geschendorf, Rohlstorf (Ortsteil Quaal), Wardersee, Warder, Schieren, Strukdorf, Weede (Ortsteile Steinbek, Mielsdorf und Söhren) und Westerrade.